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   OLG Celle, 01.08.1990 - 1 Ws 203/90   

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https://dejure.org/1990,4674
OLG Celle, 01.08.1990 - 1 Ws 203/90 (https://dejure.org/1990,4674)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.08.1990 - 1 Ws 203/90 (https://dejure.org/1990,4674)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. August 1990 - 1 Ws 203/90 (https://dejure.org/1990,4674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MRK Art. 6 Abs. 2; StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 76
  • StV 1990, 504
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 18.06.1985 - 1 Ws 190/85
    Auszug aus OLG Celle, 01.08.1990 - 1 Ws 203/90
    Dazu wurde es für erforderlich gehalten, daß das Gericht aufgrund zweifelsfreier Tatsachen, etwa eines Geständnisses, die feste Überzeugung erlangte und auch erlangen durfte, daß der Verurteilte die neue Tat begangen hat (BVerfG, NStZ 87, 118; OLG Stuttgart, NJW 1976, 200 und neuerdings Justiz 1990, 303; OLG Koblenz, VRS 54, 192; 60, 427, 428; OLG Zweibrücken, StV 1985, 465; OLG DÜsseldorf, StV 1986, 346 ...).
  • OLG Stuttgart, 24.09.1975 - 3 Ws 238/75

    Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus OLG Celle, 01.08.1990 - 1 Ws 203/90
    Dazu wurde es für erforderlich gehalten, daß das Gericht aufgrund zweifelsfreier Tatsachen, etwa eines Geständnisses, die feste Überzeugung erlangte und auch erlangen durfte, daß der Verurteilte die neue Tat begangen hat (BVerfG, NStZ 87, 118; OLG Stuttgart, NJW 1976, 200 und neuerdings Justiz 1990, 303; OLG Koblenz, VRS 54, 192; 60, 427, 428; OLG Zweibrücken, StV 1985, 465; OLG DÜsseldorf, StV 1986, 346 ...).
  • OLG Schleswig, 23.01.1986 - 1 Ws 35/86

    Bewährungszeit; Verlängerung; Nachträgliche Verlängerung; Längstmögliche

    Auszug aus OLG Celle, 01.08.1990 - 1 Ws 203/90
    Richtigerweise ist jedoch zwingende Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung nach § 56f StGB, daß die neue Verurteilung rechtskräftig festgestellt wird (vgl. OLG Schleswig, NStZ 1986, 363 ...).
  • BVerfG, 04.12.1986 - 2 BvR 796/86

    Verfassungsmäßigkeit des Bewährungswiderrufs bei neuer Straftat

    Auszug aus OLG Celle, 01.08.1990 - 1 Ws 203/90
    Dazu wurde es für erforderlich gehalten, daß das Gericht aufgrund zweifelsfreier Tatsachen, etwa eines Geständnisses, die feste Überzeugung erlangte und auch erlangen durfte, daß der Verurteilte die neue Tat begangen hat (BVerfG, NStZ 87, 118; OLG Stuttgart, NJW 1976, 200 und neuerdings Justiz 1990, 303; OLG Koblenz, VRS 54, 192; 60, 427, 428; OLG Zweibrücken, StV 1985, 465; OLG DÜsseldorf, StV 1986, 346 ...).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob es im Falle eines Widerrufs gemäß § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB , worauf der Beschwerdeführer abstellt, von Verfassungs wegen geboten ist, die rechtskräftige Verurteilung wegen einer neuen Straftat abzuwarten (vgl. dazu OLG Celle, StV 1990, 504; OLG Schleswig, StV 1991, 173; OLG München, StV 1991, 174 ), oder ob es ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung hinreicht, daß das Gericht aufgrund eigenständiger Beurteilung erneutes strafbares Verhalten feststellt und hierauf für die Widerrufsentscheidung bestimmte Folgerungen zieht (vgl. BVerfG, NStZ 1991, 30 ; NJW 1988, 1715 [1716]).
  • OLG Hamburg, 15.10.1991 - 2 Ws 296/91
    Der gegenteiligen Ansicht, die sich ... auf die besondere Bedeutung der Unschuldsvermutung beruft (OLG Celle, StV 1990, 504; OLG Schleswig, NJW 1991, 2303; OLG Bamberg, StV 1991, 174; einschränkend - "in aller Regel" - OLG Koblenz, StV 1991, 172 und "grundsätzlich"- OLG München, NJW 1991, 2302) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Bamberg, 18.12.1990 - Ws 600/90

    Aufhebung eines Urteils

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  • LG Potsdam, 13.02.2009 - 24 Qs 248/08

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat

    Nach Auffassung des Beschwerdegerichts ist im Hinblick auf das Urteil des EGMR vom 3. Oktober 2002 - Beschwerde Nr. 37568/97 (Fall B ./. Deutschland, abgedruckt in StV 2003, 82 ff. mit Anm. Pauly) - nach dieser Vorschrift ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nur noch möglich, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen der neuen Straftat vorliegt (so auch OLG Bamberg StV 91, 174; OLG Celle StV 90, 504, StV 03, 575; OLG Jena StV 03, 574, 575; Koblenz StV 91, 172,; OLG München NJW 91, 2302; Schleswig StV 91, 173).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1991 - 1 Ws 63/91

    Widerruf der Strafaussetzung nach einem schwerwiegenden Bewährungsbruch

    Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Celle in MDR 1991, 76 [OLG Celle 01.08.1990 - 1 Ws 203/90] vermag der Senat nach seinem Verständnis des § 56 f StGB und des Art. 6 Abs. 2 MRK nicht zu folgen.
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